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   BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98   

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https://dejure.org/1998,14477
BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98 (https://dejure.org/1998,14477)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 2 WD 2.98 (https://dejure.org/1998,14477)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 2 WD 2.98 (https://dejure.org/1998,14477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Diebstahls - Verstoß gegen Pflichten zur Kameradschaft und zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich als Dienstvergehen - Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (stRspr.: vgl. z.B. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168> und vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 2.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRspr.: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> -, vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 - und vom 28. März 1996 - BVerwG 2 WD 1.96 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> -, vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 - und vom 28. März 1996 - BVerwG 2 WD 1.96 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (stRspr.: vgl. z.B. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168> und vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 2.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRspr.: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 2 WD 22.94

    Kameradschaftspflicht - Zielobjekt des Fehlverhaltens - Gemeinschaft von

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Da er zugleich den Zusammenhalt der Truppe lockert, versagt er gerade in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter und erweist sich zur Führung und Erziehung Untergebener grundsätzlich als ungeeignet (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 25>).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> -, vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 - und vom 28. März 1996 - BVerwG 2 WD 1.96 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRspr.: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> -, vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 - und vom 28. März 1996 - BVerwG 2 WD 1.96 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 07.09.1994 - 2 WD 15.94

    Disziplinarvorgesetzter - Diebstahl bei Untergebenen - Dienstentfernung -

  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

    Ein solcher Vorgesetzter versagt in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung Untergebener (vgl. Urteile vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 25> und vom 9. Juli 1998 - 2 WD 2.98 -).
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